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Wohnungswechsel und die notwendigen Ummeldungen zum Umzug

Abmelden und Ummelden bei Behörden und Versorgern:
Vor allem Ihren Stromversorger sollten Sie rechtzeitig benachrichtigen, sonst kann es sein, dass Sie durch das einmalige Betätigen eines Lichtschalters in Ihrer neuen Wohnung gleich einen Vertrag mit den örtlichen Stadtwerken abschließen. Vieles lässt sich online vorbereiten, manchmal auch ganz erledigen.



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